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Wie bei jedem eingetragenen Verein regelt die Satzung den formalen Rahmen und den Zweck der Vereinsarbeit.


Zu den Organen unseres Vereins zählen der Vorstand, ein Beirat und die Mitgliederversammlung. Nach dem Vereinsrecht wählen wir einen Vereinsvorstand und führen Mitgliederversammlungen durch. Der Vereinsvorstand besteht aus vier Mitgliedern, die jeweils verschiedene Aufgaben haben. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er entscheidet über die einzelnen Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft. Unser Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und das Vermögen darf ausschließlich im Sinne des Vereinszwecks eingesetzt werden.